Das jeweilige Stundenhonorar wird in der Regel beim Erstgespräch zwischen Klient:in und Psychotherapeut vereinbart.

Um eine anteilige Kostenübernahme der Versicherungsträger zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben und der Hausarzt bzw. der Psychiater eine Psychotherapie empfiehlt.

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, diese ärztliche Bestätigung und meine Honorarnoten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.

Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ von mir gestellt werden.​

Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf dieser Anzahl ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Zuschusshöhe muss bei der jeweiligen Krankenkassa erfragt werden, derzeit (Stand März 2024) zum Beispiel für Versicherte der SVS €45,-, für jene der ÖGK €33,70,-, für jene der BVAEB €46,60,- und für Versicherte der KUF Tirol €65,- je psychotherapeutischer Arbeitseinheit (mindestens 50 Minuten) 

Auch einige Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Therapiekosten. Bitte klären sie dies vor Therapiebeginn, ob ihre Zusatzversicherung Kosten übernimmt.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner